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AGB

I. Allgemeines

1. Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für den umseitigen Auftrag und für alle eventuellen weiteren Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

2. Mündliche und fernmündliche Erklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

3. Unsere Angebote sind bis Abschluss des Vertrages freibleibend.

4. Das Überschreiten von Lieferfristen verpflichtet uns nicht zu Schadenersatz. Zum Rücktritt ist der Besteller nur berechtigt, wenn er vorher schriftlich eine angemessene Nachfrist von wenigstens 4 Wochen gesetzt und hierbei den Rücktritt angedroht hat.

5. Mehr- bzw. Minderlieferungen müssen wir uns, falls nicht anders vereinbart, wie folgt vorbehalten:

ab 50 Stück ± 10 %

ab 100 Stück ± 15 %

ab 1.000 Stück ± 20 %

ab 2.000 Stück ± 15 %

ab 5.000 Stück ± 7 %

ab 10.000 Stück ± 5 %

II. Preise und Zahlung

1. Die vereinbarten Preise sind Nettopreise; sie enthalten also keine Mehrwertsteuer. Die Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gesetzlichen Höhe berechnet.

2. Die Preise sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto. Bei einem Warenwert ab € 52,- und Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto. Voraussetzung für die Gewährung von Skonto ist die restlose Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen.

3. Wir behalten uns vor, bei Kleinaufträgen einen Mindermengenzuschlag zu berechnen.

Erhöhen sich nach Vertragsabschluss die einschlägigen Materialpreise oder Löhne, so haben wir Anspruch auf angemessene Erhöhungen der vereinbarten Preise.

5. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber in Höhe von 7 % zu verlangen; eventuell gewährte Vergünstigungen oder Rabatte fallen bei Zahlungsverzug fort.

6. Aufrechnung, Minderung, Zurückbehaltungsrecht oder ähnliche Einreden gegen unsere Forderungen sind ausgeschlossen.

III. Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Zahlung aller unserer Forderungen einschließlich eventueller Nebenforderungen bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Der Besteller ist bis dahin nicht berechtigt, die Waren an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.

2. Soweit der Besteller die gelieferten Waren verarbeitet oder umbildet, gelten wir als Hersteller im Sinne des § 950 BGB und erwerben das Eigentum an den Erzeugnissen. Der Besteller ist berechtigt, die Ware oder die hieraus hergestellten Erzeugnisse im Rahmen seines Betriebes zu veräußern. Die aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund gegen Dritte entstehenden Forderungen tritt er hiermit sämtlich an uns ab, und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist. Solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, ist er ermächtigt, diese Forderungen für unsere Rechnung einzuziehen. Etwaige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder auf die abgetretenen Forderungen sind uns unverzüglich mitzuteilen.

IV. Versand

Die Versandkosten gehen, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, zulasten des Bestellers. Die Verpackung berechnen wir zum Selbstkostenpreis.

V. Gewährleistung

1. Unsere Lieferungen sind unverzüglich nach Empfang auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Reklamationen und Ansprüche jeglicher Art, welche den Liefergegenstand betreffen, müssen bei Meldung des Rechtsverlustes innerhalb von 2 Wochen ab Lieferdatum schriftlich geltend gemacht werden.

2. Unsere Haftung beschränkt sich – nach unserer Wahl – auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Eine weitergehende Gewährleistung, insbesondere Wandelung oder Schadenersatz ist ausgeschlossen.

Wir haften auch nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst, sondern nur als Folge etwaiger Mängel des Liefergegenstandes entstanden sind.

3. In jedem Fall sind wir zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung erst dann verpflichtet, wenn der Besteller seiner Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag nachgekommen ist und mindestens 90 % des vereinbarten Preises bezahlt hat.

VI. Gerichtsstand

1. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen mit uns entstehen können, ist Nürnberg.

2. Soweit der Besteller nicht Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, wird Nürnberg als Gerichtsstand – jedenfalls für das gerichtliche Mahnverfahren – vereinbart.

VII. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne dieser Bestimmungen – gleich aus welchem Grund nichtig sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die richtige Einzelbestimmung ist vielmehr möglichst so umzudeuten oder durch eine andere Bestimmung zu ersetzen, dass der mit der richtigen Bestimmung gewollte wirtschaftliche oder rechtliche Zweck möglichst erreicht wird.